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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten?

Seit 2014 benötigen Sie laut Gesetz einen Energieausweis. Ohne diesen droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Das Risiko ist nicht zu unterschätzen. Immer mehr Interessenten fragen nach dem Energieausweis sowie nach dem Energiewert.

Durch unsere zertifizierten EnergieWert-Experten® wird Ihnen bei der Erstellung eines Energieausweis geholfen.

Rufen Sie uns noch heute an unter 06232-68 65 300

 

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis oder auch Energiepass ist ein Dokument, das die energetische Qualität von Immobilien bewertet.

 

Energieausweis-Pflicht?!

Seit dem 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) gültig. Diese sieht vor, dass Eigentümer von Immobilien, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen müssen. Bereits beim Inserieren der Immobilie müssen die Daten angegeben werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.

Energieausweispflicht nicht für alle Gebäude: Für Häuser und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern wird eine Ausnahme gemacht.

Je nach Immobilie und Nutzungsart wird ein anderer Energieausweis benötigt. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten!

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Bedarfsbasierter Energieausweis (Bedarfsausweis): Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand der Haustechnik und der Zustand der Immobilie (Dämmung, Gebäudeform, Baujahr etc.).

Verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis): Der verbrauchsbasierte Energieausweis spiegelt den Energieverbrauch über mindestens drei zurückliegende Jahre wieder. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten anhängig (Heizverhalten, Lüftungsverhalten etc.).

Beide Energieausweise sind 10 Jahre gültig.

 

Welcher Energieausweis ist für meine Immobilie erforderlich?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, bei denen der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt worden ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden hat der Besitzer die Wahlfreiheit.

Bei Wohngebäuden wird generell ein Bedarfsausweis empfohlen:

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt generell bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis. Dieser Ausweis bewertet das Gebäude anhand des Zustandes, der Isolierung und Dämmung, Modernisierung etc. und ist nutzerunabhängig.

 

Wo erstelle ich einen Energieausweis?

Unsere geprüften EnergieWert-Experten® erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis.

Außerdem erstellen in der Regel die Stadtwerke, Minol, Energieberater und Schornsteinfeger ebenfalls einen Ausweis.

 

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Bedarfsausweis sind unterschiedlich je nach Aufwand. Ein Verbrauchsausweis ist schon unter 100 Euro erhältlich. Sprechen Sie uns an!

 

Energieausweis online über uns bestellen:
  • Kontaktformular ausfüllen, Ihre Nachricht starten oder direkt bei uns anrufen
  • In einer Vor-Ort Besichtigung wird Ihr Gebäude begutachtet
  • anhand eines Formulars werden relevante Daten aufgenommen
  • danach wird mittels spezieller Software der Energieausweis erstellt

Sobald alle Fragen über die die Beschaffenheit des Gebäudes beantwortet wurden, wird der Energieausweis innerhalb 48 Stunden ausgestellt.

Gerne können Sie vorab das Formular erhalten.

Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen unsere geprüften EnergieWert-Experten® gerne zur Verfügung.